Reihengrabstätten Erde / Urne
Neben den Wahlgräbern besteht die Möglichkeit der Beisetzung in Reihengräbern, wahlweise Erd- oder Urnenreihenstellen.
Auf einer Reihenstelle erfolgt nur eine Bestattung und nach dem Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren ist eine Verlängerung der Grabstätte nicht möglich.

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