Wahlgrabstätten Erde / Urne
Auf unserem Friedhof finden Sie Wahlgräber für Erd- und Urnenbeisetzungen. Erd- und Urnenstellen haben eine gesetzliche Liegefrist von 20 Jahren.
Erdstellen werden in der Regel als Einzel- oder Doppelstellen vergeben. Auf einer Erdstelle können eine Erdbestattung und zusätzlich zwei Urnenbestattungen erfolgen.
Auf Urnenwahlgräbern werden in Abhängigkeit von der Größe bis zu zwei oder bis zu vier Beisetzungen vorgenommen.
Nach Ablauf der gesetzlichen Liegefrist kann die Grabstätte verlängert und dort nachbestattet werden.

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